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BFH, 10.08.1983 - I R 236/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Auszug aus BFH, 10.08.1983 - I R 236/82
NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wenn ein Steuerpflichtiger oder dessen Bevollmächtigter auch eine Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen darf, muß er doch in seine Überlegungen einbeziehen, wie er seine Schrift fristgerecht bei einer auswärtigen Behörde anbringt (vgl. zur Sorgfaltspflicht das BFH-Urteil vom 24.11.1977 IV R 113/75).2. - BFH, 26.01.1977 - II R 40/72
Schuldhafte Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 10.08.1983 - I R 236/82
Zur ordnungsgemäßen Fristenkontrolle gehört, daß im Fristenkontrollbuch oder in einer vergleichbaren Einrichtung der Ablauf gesetzlicher Fristen für jede einzelne Sache erfaßt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 26.1.1977 II R 40/72).3. - BFH, 10.08.1983 - I R 238/82
Auszug aus BFH, 10.08.1983 - I R 236/82
Parallelentscheidung: BFH, 10.8.1983, I R 238/82, NV.